Rechtliches

Bewilligungen

Wer vorsätzlich als Arbeitgeber die Dienste eines Vermittlers oder Verleihers ohne entsprechende Bewilligung beansprucht, kann mit einer Busse bis zu CHF 40’000.00 bestraft werden.

Bewilligung AWA
Bewilligung SECO

AHV

Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Die MBT AG leistet diese obligatorischen Zahlungen selbstverständlich seit Gründung verzugsfrei.

AHV-Bestätigung

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die MBT AG ist bei der Swiss Life AG versichert.

Pensionskasse-Bestätigung

Krankentaggeld

Das Krankentaggeld ersetzt den Lohnausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Mutterschaft. Die MBT AG begleicht diese Versicherung termingerecht an die AXA Winterthur.

Krankentaggeld-Bestätigung

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer und wird vom Bund auf alle Dienstleistungen und Konsumgüter erhoben. Die MBT AG kommt als Schweizer Dienstleistungsunternehmen dieser Pflicht pünktlich nach.

MwSt-Bestätigung

Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) übernimmt nach Unfällen und bei Berufskrankheiten die Kosten für medizinische Behandlung. Alle unsere Arbeitnehmer sind im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung bei der Suva abgedeckt.

Suva-Bestätigung